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Volksbegehren "Abberufung des Landtags"

13.10.2021
Das Innenministerium hat Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "Abberufung des Landtags" stattgegeben.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (derzeit ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Hier finden Sie die Eintragungszeiten.

Eintragungsbekanntmachung

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis

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