Gemeinde Dorfprozelten Gemeinde Dorfprozelten

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte

08.02.2021
Wir bitten um Beachtung.

Winterdienst

Wir weisen alle Haus- und Grundstücksbesitzer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Nach der Verordnung der Gemeinde Dorfprozelten über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen sind im Winter

  • an Werktagen ab 7 Uhr und
  • an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr

    die Gehbahnen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abgestumpften Stoffen wie z.B. Sand, Splitt usw., nicht jedoch Tausalz, zu behandeln oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen und starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.


Der geräumte Schnee ist oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer "Reinigungs- und Winterdienstverordnung".


Bitte fahren Sie den winterlichen Verhältnissen angepasst.

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