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Müllabfuhr im Winter

29.11.2018
Tipps für Bürgerinnen und Bürger

Die Müllabfuhr im Winter ist für die Müllwerker stets eine Herausforderung. Die Kommunale Abfallwirtschaft gibt den Bürgern deshalb Tipps, wie man zum einen den Müllwerkern die harte Arbeit im Winter erleichtern kann und zum anderen, wie man im Winter seine Abfälle am besten entsorgen kann.

So sollte man darauf achten, dass die Abfälle vor allem in der Biotonne nicht fest frieren, so z.B. durch das Eingeben von Papier auf den Boden der leeren Tonne und das Einpacken der Bioabfälle in saugfähiges Papier. Die Abfallgefäße sollten erst morgens, spätestens um 7 Uhr bzw. 6 Uhr im Stadtbereich Miltenberg herausgestellt werden, um das Festfrieren von Abfällen zu vermeiden. Angefrorene Abfälle können mit einem Spaten oder ähnlichem von den Wänden der Tonne gelöst werden. Die Tonnen sollten zudem an leicht zugängliche Stellen gestellt werden und nicht hinter die höchsten Schneehaufen. Bei Schneefall sollten die Bürger daran denken, dass die Abfallgefäße und bei Sperrmüllabfuhr auch diese Abfälle von den Müllwerkern zu sehen sein müssen.

Bitte beachten Sie, dass Müllfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen im Gegensatz zu PKW‘s manche Straßen nicht anfahren können. Straßen, die für Müllfahrzeuge nicht anfahrbar sind, werden nicht wiederholt angefahren. Abfälle können in diesen Straßen erst bei der nächsten regulären Abfuhr der entsprechenden Abfallfraktion geholt werden. Abfälle müssen deshalb wieder von der Straße zurückgeholt werden, wenn sie abends noch nicht abgeholt wurden. Die Abfuhrfirmen melden betroffene Straßen der Landkreisverwaltung. In Straßen, die nicht angefahren werden konnten, sind bei der nächsten regulären Abfuhr ausnahmsweise Beistände erlaubt. Restmüll sollte dann in geeigneten Müllsäcken bereitgestellt werden, für Bioabfälle sollten Papiersäcke oder Kartons verwendet werden. Altpapier sollte ebenfalls in Kartons verpackt bereitgestellt werden. In diesen Fällen müssen keine gebührenpflichtigen Restmüll- oder Grüngutsäcke verwendet werden. Für Bioabfall und Altpapier dürfen keinesfalls Kunststoffsäcke zum Einsatz kommen.
Diese Regelung gilt aber nicht für Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektronikschrott.

Bitte beachten Sie, dass die Regelung nur bei winterlichen Verkehrsbehinderungen, nicht aber bei festgefrorenen Abfällen gilt.

Die Landkreisverwaltung bittet um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass morgens das Bioabfallfahrzeug eine Straße nicht anfahren kann, das Fahrzeug, das gelbe Säcke einsammelt, nachmittags jedoch problemlos fahren kann. Sollten ganze Ortsteile aufgrund winterlicher Verhältnisse nicht angefahren werden können, werden gefundene Lösungen ortsüblich über die Gemeinden bekannt gegeben.

Bitte verzichten Sie auf unnötige Anrufe im Landratsamt und den Entsorgungsunternehmen, wenn die Müllabfuhr im Winter nicht zur gewohnten Zeit kommt. Bitte warten Sie erst den ganzen Arbeitstag ab.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass das wiederholte Anfahren von nicht befahrbaren Straßen der Umwelt schadet, das Unfallrisiko erhöht und zu Verzögerungen der Müllabfuhr in anderen Straßen und Gemeinden führt. Zudem kann es auch bei der Müllabfuhr bei winterlichen Straßenverhältnissen generell zu Behinderungen und Verzögerungen je nach Höhenlage der Gemeinde kommen.

Diese Regelungen sind erforderlich, um auch im Winter die Abfallentsorgung aufrechterhalten zu können.
Bitte unterstützen Sie die Müllwerker bei ihrer harten Arbeit im Winter.

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