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Keine losen Akkus und Batterien in Depotcontainer geben!

23.10.2026
Die Kreisverwaltung informiert.

Die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, weder lose Akkus und Batterien noch andere, nicht zu den Elektrokleingeräten gehörende Gegenstände über die in den Gemeinden aufgestellten Depotcontainer zu entsorgen. 

Auch bei den für Elektrokleingeräte mit Akku vorgesehenen Containern müssen entnehmbare Akkus vorher aus den Geräten entfernt und separat entsorgt werden. Lediglich Geräte mit fest verbauten Akkus dürfen in die dafür vorgesehenen Container eingeworfen werden. 

Zunehmend finden sich auch Fremdstoffe wie Autobatterien, Gasflaschen und Spraydosen in den Containern. Diese stellen ebenso wie lose Akkus und Batterien ein erhebliches Brand- und Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit sowie das mit der Leerung und Verwertung betraute Personal dar. Zusätzliche Aufkleber an den Containern weisen mittlerweile ausdrücklich auf das Verbot solcher Einwürfe hin. 

Ein weiteres Problem sind illegale Ablagerungen rund um die Container, deren Beseitigung zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Besonders ärgerlich: Viele dieser Gegenstände könnten über die bestehenden Entsorgungsangebote des Landkreises, etwa die Sperrmüllabfuhr auf Abruf, kostenlos und unkompliziert entsorgt werden.

Aufgrund dieser Entwicklungen mussten bereits einzelne Containerstandorte verlegt oder aufgelöst werden. Die kommunale Abfallwirtschaft möchte das dezentrale Entsorgungsangebot für Elektrokleingeräte aufrechterhalten. Ohne deutliche Verbesserung droht jedoch die Auflösung weiterer Standorte. 

Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte: 

Kostenlose Abgabe im Landkreis

Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos auf den Wertstoffhöfen in Erlenbach, Bürgstadt und Guggenberg abgegeben werden. Weitere Möglichkeiten bieten die mobilen Schadstoffsammlungen sowie die Depotcontainer für Elektrokleingeräte.

Kostenlose Rückgabe im Handel 

Auch viele Geschäfte nehmen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurück. Bis zu drei Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern können unabhängig vom Neukauf bei Elektrofachmärkten mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte abgegeben werden. Dies gilt auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, sofern sie mehrmals jährlich Elektrogeräte verkaufen. Größere Altgeräte können beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts zurückgegeben werden. Auch Onlinehändler müssen Rückgabemöglichkeiten anbieten.

Weitere Informationen gibt es unter https://e-schrott-entsorgen.org/  sowie auf der Webseite des Landratsamtes oder in der AbfallApp MIL zu finden. 

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