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Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern

07.06.2022
Formulare sind erst ab Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung erhältlich

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen ist von allen Grundstücksbesitzern eine Grundsteuererklärung einzureichen.

Die Erklärungen können ab dem 01. Juli 2022 elektronisch über das Portal ELSTER abgegeben werden.  Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, stehen voraussichtlich ab dem 01.07. 2022 im Internet und in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter und der Gemeindeverwaltung Vordrucke bereit, so dass die Erklärung in Ausnahmefällen auch in Papierform eingereicht werden kann.

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.10.2022 abzugeben. Die reformierte Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern.

Häufig gestellte Fragen, die Hotline und vieles mehr finden Sie hier.

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