Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
15.04.2026
Abgabetermin: 30. April 2026
Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen am Grundbesitz mitzuteilen.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Bayerischen Finanzverwaltung.
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