Grußwort

Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
21.10.2026
Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienst
Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Lesen Sie hierzu die Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
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