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Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 01.01.2013 durch die Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderung nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.


zuständige Behörde:

Finanzamt Obernburg
Außenstelle Amorbach
Schneeberger Str. 1
63916 Amorbach

Telefon 09372 202-0
Telefax 09373 202-100

email: poststelle@fa-amorb.bayern.de

Aufgaben / Dienstleistungen

Informationen aus dem BayernPortal

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