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Fischereirecht

Allgemeines:

Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird für volljährige Personen nur noch der sog. "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt. Die Verlängerung des  "alten" Fischereischeines ist nicht möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zum Angeln in Bayern in fünf verschiedenen Sprachen:
Flyer vom Landesfischereiverband Bayern e.V. zum "Angeln in Bayern" 


Fischereischein auf Lebenszeit (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung möglich)

Bitte folgende Unterlagen mitbringen:

  • Prüfungszeugnis
  • Personalausweis
  • Passfoto
  • Sofern Sie bereits in Besitz eines Fischereischeines waren, bringen Sie diesen bitte ebenfalls zur Antragstellung mit.  

Gebühren:
Als Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,-- € zu entrichten. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Fischereiabgabe ist das Lebensalter.

Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung-
(ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 4 AVFiG):

14 - 22 Jahre 300,-- €
23 - 27 Jahre 288,-- €
28 - 32 Jahre 256,-- €
33 - 37 Jahre 224,-- €
38 - 42 Jahre 192,-- €
43 - 47 Jahre 160,-- €
48 - 52 Jahre 128,-- €
53 - 57 Jahre   96,-- €
58 - 62 Jahre   64,-- €
63 - 67 Jahre   32,-- €

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,-- €.
 


Jugendfischereischein (vom 10. bis  max. 18. Lebensjahr)

Bitte folgende Unterlagen mitbringen:

Gebühren:
Die Gebühr für die Erteilung des Jugendfischereischeines beträgt 5,-- €.  Die Fischereiabgabe staffelt sich nach Lebensalter:

10 - 14 Jahre 10,-- €
15 Jahre 7,50 €
16 Jahre 5,00 €
17 Jahre 2,50 €
 


 Jahresfischereischein

Die Erteilung eines Jahresfischereischeines ist nur für Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen (Touristen).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Marika Hartmann
Sachbearbeiterin
09392 / 9762-1209392 / 9762-20Nr. 1Marika.Hartmann@Dorfprozelten.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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