Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
04.11.2025
Auszahlungsverfahren ändert sich
Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag. Ab Dezember ändert sich nun unter anderem das Auszahlungsverfahren. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick.
Muss ich einen Antrag stellen, um ab Dezember 2025 weiterhin einen Zuschlag zu erhalten?
Nein. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.
Wird der Zuschlag weiterhin separat überwiesen?
Nein. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in die Rentenzahlung integriert. Der Zuschlag wird damit als ein Bestandteil Ihrer Rente ausgezahlt. Grund für die unterschiedliche Auszahlung ist ein zweistufiges Verfahren bei der technischen Umsetzung.
Weitere Infos unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/em-verbesserungsgesetz_node.html
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