Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
19.01.2026
Anzeige von Änderungen
Als Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Grundbesitzes sind Sie gesetzlich verpflichtet, sämtliche Änderungen Ihrem zuständigen Finanzamt zu melden.
Um welche Änderungen es sich speziell dreht, wer die Änderungen anzuzeigen hat und welche Termine hier berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Flyer Grundsteuer - Anzeige einer Änderung
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