Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
        
		16.08.2018
		
		
            Das  Bayerische Familiengeld startet zum 01.09.2018
        
    
Das Bayerische Familiengeld muss nur in Ausnahmefällen schriftlich beantragt werden.
Bereits der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld für dieses Kind. D.h., das ZBFS wird von sich aus Familiengeld bewilligen.
Alle weiteren Auskünfte und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter www.zbfs.bayern.de.
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