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Rathaus & Verwaltung

Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises:

      

Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. 

Erforderliche Unterlagen: 

  • Bisheriger amtlicher Lichbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bzw. Kinderausweis - soweit vorhanden)
  • Bringen Sie ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat mit, das die Vorgaben für biometrische Gesichtsbilder erfüllt 
  • Bei unter 16-Jährigen:  unterschriebene Zustimmungserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar beurkundete Sorgerechtserklärung vorzulegen. Bei der Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente vor.

Wichtig:

Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit etc.)

Gebühren:

  • unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • über 24 Jahren: 37,00 Euro (ab dem 01.01.2021)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Einschalten / Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei ab dem 01.01.2021
  • Änderung bzw. Neusetzen der PIN: gebührenfrei ab dem 01.01.2021

Gültigkeit:
 

  • für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre
  • der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis  mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,-- €. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich. 
 
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes). 
 

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:
www.behoerdenwegweiser.bayern.de

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Marika Hartmann
Sachbearbeiterin
09392 / 9762-1209392 / 9762-20Nr. 1Marika.Hartmann@Dorfprozelten.de

Formulare

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