Gemeinde Dorfprozelten Gemeinde Dorfprozelten

Rathaus & Verwaltung

Reisepass, vorläufiger Reisepass

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses:

  • Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.
  • Die persönliche Vorsprache mit Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat mit. Es gelten die Passbildvorgaben (Frontalaufnahme, biometrisch) nach internationalen Standards (Informationen der Bundesdruckerei).
  • Seit 2007 werden in Deutschland - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - noch zusätzlich die beiden Zeigefinger digital erfasst und ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.
  • Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Gebühr beträgt 60,-- €. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €. 
  • Die Aushändigung des Reisepasses kann persönlich oder an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig. (Vollmacht zur Abholung siehe unten) 
     

 

  • Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, kann in Ausnahmefällen ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist jedoch nicht überall gültig. Die Gebühr beträgt hierfür 26,-- €.
  • Informationen zur den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
     
  • Wichtig: Für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. 

        Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgerechtserklärungen vorzulegen.
        Bei der Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente vor. 

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:
www.behoerdenwegweiser.bayern.de

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Marika Hartmann
Sachbearbeiterin
09392 / 9762-1209392 / 9762-20Nr. 1Marika.Hartmann@Dorfprozelten.de

Formulare

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