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        <title>Aktuelles</title>
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        <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 10:00:34 GMT</pubDate>
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                <title>Einladung zum Vortrag &quot;Vereine neu denken&quot; </title>
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                    <![CDATA[
                    <p><br /> Vereinsarbeit verändert sich: Nachwuchs zu gewinnen wird schwieriger, Erwartungen an Engagement wandeln sich und auch die Lebensrealitäten der Mitglieder sind heute andere als früher.<br /> Doch wie können Vereine darauf reagieren und Menschen auch künftig für Gemeinschaft und Engagement begeistern?<br /> Diesen Fragen widmet sich Christian Hein (Sportberater „Sportexpertise“) in seinem Vortrag:</p>
<p><strong>„Vereine neu denken“</strong><br /><strong> Mittwoch, 14. Oktober 2026</strong><br /><strong> 19:00–21:30 Uhr</strong><br /><strong> Turn- und Festhalle Faulbach (Am Sportplatz 4)</strong></p>
<p>Im Mittelpunkt stehen Impulse zu Mitgliederorientierung, Vereinsführung und wertebasiertem Management, praxisnah und mit Blick auf die Vereinsarbeit von morgen.<br /> Die Veranstaltung richtet sich an alle Vereine im Südspessart, ganz gleich ob Sport-, Kultur-, Musik-, Freizeit- oder Traditionsverein.</p>
<p>Neben dem Vortrag bleibt Zeit für Austausch, Vernetzung und Ihre Themen. Denn wir möchten wissen: Was beschäftigt Sie in Ihrem Verein? Wo brauchen Sie Unterstützung? Welche Themen wünschen Sie sich für weitere Veranstaltungen?</p>
<p>Seien Sie dabei! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!<br /> Ihre Anmeldung nimmt Lena Batrla gerne bis zum 07. Oktober 2026 per E-Mail (lena.batrla@collenberg-main.de) oder telefonisch (09376/9710-22) entgegen.</p>
<p>Herzliche Grüße<br /> Ihre Bürgermeisterin und Bürgermeister der ILE Südspessart</p>
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                <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 09:35:50 GMT</pubDate>
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                <title>Flurneuordnung Aufkl&#228;rungsversammlung nach &#167;5</title>
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                    <![CDATA[
                    <p>Am Abend des 15.09.26 fand im Pfarrheim eine Veranstaltung des Amts für ländliche Entwicklung Unterfranken statt, in der die etwa 75 Zuhörerinnen und Zuhörer über das kommende vereinfachte Flurbereinigungsverfahren informiert wurden. Der beigefügten Präsentation können die Eckpunkte des Verfahrens hinsichtlich Sinn und Zweck, voraussichtlich anfallende Kosten, deren Finanzierung und das voraussichtliche Verfahrensgebiet entnommen werden.</p>
<p>Das Verfahren soll im Frühjahr 2027 beginnen. In einem der ersten Schritte soll die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden, die voraussichtlich aus 8 bis 10 Personen bestehen wird. Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren, wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit und hilft maßgeblich dabei, das Verfahrensgebiet zu gestalten und einvernehmliche Lösungen für alle Beteiligten zu erarbeiten.</p>
<p>Sollten Sie Interesse daran haben, sich diesbezüglich ehrenamtlich zu engagieren, so melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.</p>
<p><a href="/media/103911/20260915_aufklaerungsversammlung-nach-5.pdf" title="Aufklärungsversammlung nach §5" target="_blank" data-udi="umb://media/d00815525a2742c4a394602fcf346586" rel="noopener noreferrer">Hier finden Sie die entsprechende Präsentation</a></p>
<p></p>
<p></p>
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                <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 12:47:17 GMT</pubDate>
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                <title>Gelbes Band - Probierbaum-Aktion</title>
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                    <![CDATA[
                    
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Wasserentnahme aus flie&#223;enden Gew&#228;ssern bleibt bis Ende September verboten</title>
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                    <![CDATA[
                    <p>Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Miltenberg vom 17. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus den Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt worden. Diese bis 31. August 2026 befristete Verfügung wurde nun mit neuer Anordnung bis 30. September 2026 verlängert.</p>
<p>Trotz der Niederschläge der letzten zwei bis drei Wochen führen die Gewässer II. und III. Ordnung im Landkreis noch immer Niedrigwasser. An 80 Prozent der Pegel wird der mittlere Niedrigwasserabfluss – teilweise sogar deutlich – immer noch unterschritten. Im Vergleich zum Juli hat sich die Situation verschärft: Damals lagen gut zwei Drittel der Pegel unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss. Unter den sehr niedrigen Abflüssen, verbunden mit hohen Wassertemperaturen und geringen Sauerstoffkonzentrationen, leiden vor allem Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen in kleineren Gewässern.</p>
<p>Die vorübergehende Untersagung schränkt den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch ein. Dieser erlaubt sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen, wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen, sowie die Wasserentnahme in geringen Mengen zum Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots Wasser entnehmen. Betroffen von der Allgemeinverfügung sind alle Fließgewässer im Landkreis, ausgenommen ist nur der Main als Gewässer I. Ordnung. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.</p>
<p>Die Verlängerung und die Allgemeinverfügung können mit allen Details im Amtsblatt des Landkreises unter <a href="http://www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html">www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html</a>  abgerufen werden. Außerdem können diese während der allgemeinen Dienstzeiten beim Landratsamt Miltenberg, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, Zimmer 161, eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 09371/501-289, E-Mail: <a href="mailto:wasserrecht@lra-mil.de">wasserrecht@lra-mil.de</a>) wird gebeten.</p>
<p>Pressemitteilung Landratsamt Miltenberg</p>
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                <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.dorfprozelten.de/dorfprozelten/aktuelles/wasserentnahme-aus-fliessenden-gewaessern-bleibt-bis-ende-september-verboten/</guid>
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                <title>Informationen zu gro&#223;fl&#228;chigen Stromausf&#228;llen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                    <p>Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal darauf hin, dass bei einem großflächigen Stromausfall, das Feuerwehrhaus immer besetzt ist. Es dient als Anlaufstelle für <strong>Notfälle</strong>. Im Feuerwehrhaus besteht die Möglichkeit einen Notruf abzusetzen. Bei medizinischen Notfällen kann über Funk die Leitstelle informiert und sofort Hilfe angefordert werden!</p>
<p>In diesem Zusammenhang können sich Personen, die</p>
<p>-  abhängig von lebenserhaltenden bzw. lebensnotwendigen mit Strom betriebenen Geräten, wie z.B. Beatmungsgeräten, sind oder </p>
<p>-  auf kühlpflichtige Medikamente angewiesen sind</p>
<p>vorab freiwillig bei der Gemeindeverwaltung Dorfprozelten melden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nur im Katastrophenfall verwendet.</p>
<p>Um in Notfallsituationen gut vorbereitet zu sein, bitten wir ebenso um Mitteilung welche Gebäude in Dorfprozelten mit einer <strong>Abwasserhebeanlage</strong> versehen sind. Bitte bedenken Sie, dass diese bei Stromausfall ebenfalls nicht funktionsfähig sind.</p>
<p> </p>
<p>Ihre Gemeindeverwaltung Dorfprozelten</p>
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                <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.dorfprozelten.de/dorfprozelten/aktuelles/informationen-zu-grossflaechigen-stromausfaellen/</guid>
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